1. Voraussetzung:
Bei Reservierung muss ein gültiger Arbeitsvertrag, die anagraphischen Daten (Volljährigkeit), sowie die Aufenthaltsgenehmigung (bei Nicht EU-Bürgern) abgegeben werden und sollte sich das vertragliche Arbeitsverhältnis der Bewohner verändern, muss im Büro Bescheid gegeben werden. Die Geschäftsleitung behält sich das Recht vor, alle 3 Monate die angeführten Daten zu kontrollieren. Ansuchende oder Bewohner, welche keine regulären Papiere vorzeigen können, werden nicht berücksichtigt, bzw. zum Verlassen der Struktur aufgefordert.
2. Dauer:
Die Arbeiterzimmer müssen für mindestens 4 Monate und für maximal 12 Monate gemietet werden.
3. Gebühr:
Auf Anfrage
4. Kaution:
Es muss eine Anzahlung (Kaution) in Höhe von 2 Monatsmieten zur Sicherheit getätigt werden. Die Anzahlung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bestätigung getätigt werden, ansonsten wird das Zimmer wieder freigestellt. Die Kaution wird mit der Endabrechnung verrechnet.
5. Verpflegung:
- Selbstverpflegung in der Gemeinschaftsküche möglich
- Frühstück im Hotel aus Absprache möglich: Aufpreis von 70,00€ inkl. MwSt. pro Person
6. Stornierung und vorzeitige Kündigung:
Im Falle einer Stornierung kann die Anzahlung (abzüglich 50,00 Euro Bearbeitungsgebühren) rückerstattet werden, wenn diese mehr als 30 Tage vor geplantem Einzug erfolgt. Nach Ablauf der Stornierungsfrist wird der volle Betrag einbehalten. Ein vorzeitiges Verlassen des Hauses hat jeder Bewohner mindestens 14 Tage vorher mitzuteilen, ansonsten wird er schadenersatzpflichtig.
7. Zugang:
Der Bewohner erhält beim Einzug eine Key-Card und einen Passschlüssel, welche die Eingangstüren, den Durchgang ins Kolpinghaus (9:00 – 21:00 Uhr) , das Zimmer, die Gemeinschaftsküche, sowie die verschiedensten Lagergelegenheiten öffnet. Diese Key-Card/dieser Schlüssel darf an Dritte nicht weitergegeben werden und bleibt im Eigentum des Kolpinghauses. Bei Verlust ist dies der Direktion unverzüglich mitzuteilen. Für die neue Karte/den neuen Schlüssel muss ein Unkostenbeitrag von 5€ bezahlt werden.
8. Allgemeine Regeln:
- Auf die Einrichtung des Hauses ist zu achten. Das Zimmer und alles Gemeinschaftsflächen sind so sauber zu halten, wie diese vorgefunden wurden.
- Die Zimmer werden einmal wöchentlich gereinigt. Dafür muss dem Reinigungspersonal der Zugang gewährt werden. Die Bewohner sorgen dafür, alles wegzuräumen, was die Arbeit des Personals behindern könnte. Das Personal ist nicht verpflichtet, ein Zimmer zu reinigen, in welchem große Unordnung herrscht. Nach erfolgter Ermahnung kann die Direktion das Reinigen des Zimmers in die Wege leiten, der entsprechende Mehraufwand wird in Rechnung gestellt.
- Wir setzen auf Recycling:
- i. Müll richtig trennen!
- ii. Verpackungen – Plastik, Dosen, Tetrapaks (bitte sauber und leer).
- iii. Papier & Karton – Saubere Papiere und Kartons in die Papiertonne. iv. Bioabfall – Essensreste, Obst- und Gemüseschalen in die Biotonne (keine Plastikbeutel!).
- v. Glas – Leere Glasflaschen und -behälter in den Glascontainer (nach Farben trennen).
- vi. Restmüll – Alles, was nicht recycelbar ist (z. B. verschmutzte Verpackungen, Hygieneartikel).
- vii. Müll regelmäßig entsorgen – Damit keine Gerüche oder Ungeziefer entstehen.
- viii. Alle sind verantwortlich – Jeder achtet darauf, den Müll richtig zu trennen und zu entsorgen.
- Im gesamten Haus herrscht strenges Rauchverbot.
- Tiere dürfen im Haus nicht gehalten werden.
- Es ist untersagt in den Zimmern zu kochen, d.h. sich Essen zuzubereiten; dies aus Brandschutzgründen. Es ist jedoch bei vorhergehender Erlaubniseinholung möglich, sich ev. einen Tee zu wärmen.
- Das Waschen von Kleidungsstücken und das Aufhängen und Bügeln derselben ist in den Zimmern untersagt! Hierfür gibt es einen Waschraum.
- Waschraum und Wäscheerwerb: Das Verhalten im Waschraum sollte rücksichtsvoll und hygienisch sein. Die Verhaltensregeln sind im Waschraum ersichtlich. Es gibt die Möglichkeit weiteres die Möglichkeit die Bettwäsche (Bettbezug, Kopfkissenbezug, Spannbettlaken) a Euro 50€ zu erwerben.
- Das Übernachten hausfremder Personen ist nicht erlaubt, sowie das Betreten des Zimmers. Besuch in den Gemeinschaftsräumen ist nur bis 23:00 Uhr erlaubt.
- Ruhzeiten: Es ist strengstens verboten, von 22 Uhr bis 7 Uhr früh, in den Zimmern laut zu reden, das Fernseh- und Radiogerät u. ä. laut aufzuschalten und irgendwelchen Lärm, auch auf den Gängen, zu verursachen.
- Das Eintreten und Verlassen immer nur durch den Haupteingang, niemals durch irgendwelche Nebeneingänge bzw. Panik Ein- oder Ausgänge und deren Stiegen. Von 09:00 – 21:00 ist der Durchgang zum Kolpinghaus geöffnet.
- Eventuell auftretende Schäden sind unverzüglich der Direktion mitzuteilen und müssen bei Selbstverursachung bezahlt werden oder werden von der Kaution abgezogen
- Die Direktion hat jederzeit Zutritt zu den Zimmern der Bewohner.
- Parkplatz: es gibt im Arbeiterwohnheim keine Parkmöglichkeiten – wir empfehlen einen Platz im Parkhaus Obermais zu reservieren. Euro 75,00/Monat. Wenden Sie sich zu den Bürozeiten an das Parkhaus Obermais.
- Fahrräder und Roller: es ist strengstens verboten, Räder oder dergleichen, mit ins Zimmer zu nehmen oder im Hause zu lagern. Hierfür ist beim Haupteingang des Arbeiterwohnheims ein überwachter Fahrradständer vorgesehen.
- Gemeinschaftsräume werden Videoüberwacht – Aufnahmen werden 48 Stunden gespeichert. Datenschutz gemäß geltenden Vorschriften.
9. Vergehen:
Die Direktion behält sich vor, jeden Bewohner fristlos zu entlassen, wenn Sittlichkeitsvergehen, Diebstahl oder Verstöße gegen diese Hausordnung vorliegen.
10. Kein Mietverhältnis:
Durch die Aufnahme im Kolpinghaus wird kein mietrechtliches Verhältnis begründet.
11. Wohnsitz / Domizil:
Wir möchten darauf hinweisen, dass wir keinen Wohnsitz vergeben. Das bedeutet, dass es nicht möglich ist, sich unter unserer Adresse behördlich anzumelden oder diese als offiziellen Wohnsitz zu nutzen. Ein Domizil ist jedoch möglich.
12. Auszug:
Die Bewohner müssen das Zimmer bei Auszug in ordentlichem und sauberem Zustand hinterlassen. Das Zimmer ist vollständig von persönlichen Gegenständen zu räumen und die Einrichtung ist unbeschädigt zu hinterlassen. Bei Schäden wird die Kaution einbehalten.
13. Minderzahlung:
Minderleistungen, Leistungsausfall, Lärm- und sonstige Störungen oder eingeschränkte Benutzungsmöglichkeiten berechtigen den Bewohner nicht zur Minderzahlung der Monatsgebühr.
14. Nicht-Einhaltung der Hausordnung:
Bei Nicht-Einhaltung der hier vorliegenden Hausordnung muss der Bewohner das Haus verlassen und ausziehen.



